Vereine
Allgemeines
Ordnung muss sein. Dies gilt auch auf dem Bereich des ehrenamtlichen Engagements im Rahmen eingetragener Vereine. Zum sogenannten Vereinsregister sind die Gründung eines Vereines, die Satzungsänderung, Personaländerungen im Vorstand und die Verlegung des Vereinssitzes in eine andere Gemeinde anzumelden. Diese Anmeldung können sie Sie bei uns vornehmen.
Entstehung des eingetragenen Vereins
Der eingetragene Verein verfolgt ideelle Zwecke und nicht wirtschaftliche Zwecke. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb kann nicht in der Form eines Vereins gegründet werden. Die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister ist nur möglich, wenn er mindestens 7 Mitglieder hat. Die Gründung geschieht durch Einigung der Mitglieder über die künftigen Regeln, die für den Verein gelten sollen. Die Regeln bezeichnet man als Vereinssatzung.
Die Satzung des Vereins
Die Satzung ist die Grundlage für die Organisation des Zusammenwirkens der Mitglieder. Satzungsänderungen sind zwar selbstverständlich möglich, bringen aber ürokratischen Aufwand und auch gewisse Kosten mit sich. Die erste Fassung der Satzung sollte daher gründlich vorbereitet werden.
Zunächst kann sich ein Verein, der Mitglied eines Verbandes ist, an diesen Verband wenden. Die meisten Verbände stellen kostenlos Mustersatzungen für ihre Mitgliedsvereine zur Verfügung.
Die meisten Vereine streben eine Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes an, nach der der Verein steuerbegünstigten Zwecken im Sinn der §§ 51 ff AO dient. Dies hat zur Folge, dass lediglich alle drei Jahre eine Vermögensübersicht des Vereins beim Finanzamt einzureichen ist und der Verein insbesondere berechtigt ist, Spendenquittungen auszustellen. Für diese Bescheinigung stellen die Steuergesetze bestimmte Anforderungen an den Inhalt einer Vereinssatzung. Es empfiehlt sich daher, die Vereinssatzung mit dem Finanzamt vor der Gründung abzusprechen.
Verfügt ein Verein ausnahmsweise über sog. wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, etwa für Veranstaltungen, Bewirtung oder Beherbergung, ist u.U. auch ein Idealverein der Körperschaftsteuer unterworfen. Wenn die Einnahmen und Ausgaben eines Vereins bestimmte Grenzen überschreiten, ist auch Idealverein der Umsatzsteuer unterworfen. Diese Fragen sind mit einem Steuerberater zu klären. Umfangreiche Informationen zur Besteuerung des Vereins, Besteuerung von Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit, Behandlung von Spenden und Mitgliedsbeiträgen erhalten Sie beim Finanzamt Aschaffenburg.
Das Finanzamt stellt auch eine kostenlose Mustersatzung für einen Verein zur Verfügung, der steuerbegünstigte Zwecke verfolgt.
Beim Notar können Sie alle Anmeldungen zum Vereinsregister vornehmen.